Die die Erklärung abgebende Stelle "Lëtzebuerg City Museum" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.citymuseum.lu/


Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?


Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2, das diese Norm umsetzt, vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


Unvereinbarkeit


  • Einige interaktive Elemente wie z. B. der Slider auf der Startseite entsprechen nicht vollständig den Standards für Barrierefreiheit.
  • Einige Seiten enthalten Texte in anderen Sprachen, die nicht durch einen Sprachwechsel über das Attribut "lang" gekennzeichnet sind.

Unverhältnismäßige Belastung


Bei einigen Fotos, Illustrationen und Videos fehlen die Alternativtexte.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 23. Januar 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2, beispielsweise in Form einer von „Lëtzebuerg City Museum“ durchgeführten Selbstbewertung.


Feedback und Kontaktangaben


  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren


Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.





Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.